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FÖRDERMITTEL | FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

Bafa Akkreditierung

Bereits seit 2013 gehöre ich zu den von der bafa (Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle) akkreditierten Beratern. Die Akkreditierung verlangt die Erfüllung strenger Kriterien was die Ausbildung, das Qualitätsmanagement und die Erfolgskontrolle angeht. Mit Ablauf der jeweils geltenden Förderrichtlinie – also spätestens alle 3 Jahre muss der Berater die Qualifikation erneuern und die dann geltenden – meist noch strengeren Richtlinien erfüllen.

Eine Akkreditierung – zwei Vorteile!

Die Bafa Akkreditierung ist dadurch einerseits ein „Qualitätssigel“ und andererseits können Sie unter den passenden Voraussetzungen von Fördergeldern aus dem ESF (Europäischer Sozialfond) profitieren!

Aktuelle Förderprogramme für unsere Zusammenarbeit

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Gerne können wir gemeinsam prüfen, ob Sie für das geplante Projekt Fördergelder in Anspruch nehmen können.

Bafa Förderung – Schritt für Schritt erklärt

Definition von KMU

Beantragung

Status

Verwendungs-nachweis

Nachdem wir gemeinsam die Förderfähigkeit unseres Projektes geprüft haben müssen Sie alle notwendigen Daten im Beantragungsportal hinterlegen. Ist dies geschehen erhalten Sie meist innerhalb weniger Tage per Brief oder per E-Mail eine In Aussichtstellung von der Bafa.
Nach Abschluss unseres Projektes erhalten Sie von mir einen Beratungsbericht. Dieser wird dann gemeinsam mit der Rechnung und dem Zahlungsnachweis (Kontoauszug/Überweisungsträger) in das Portal für den Verwendungsnachweis hochgeladen. Die bafa prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Ist dieser Vorgang abgeschlossen, erhalten Sie den Förderbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.